Wir schützen vor Naturgefahren
Strategische Ziele
- Wir sichern durch großes Fachwissen, Umsetzungskompetenz und mit einer naturnahen, standortsangepassten Bewirtschaftung die generelle Schutzfunktion der Wälder.
- Die Wälder schützen unsere menschlichen Lebensräume vor Bodenerosion, Überschwemmungen, Murenabgängen, Lawinen und Steinschlag. Diese wichtige Funktion ist langfristig abzusichern.
- Durch eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung können teure technische Maßnahmen reduziert werden. Sie ist daher als vorbeugende Maßnahme zu priorisieren.
- Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der umfassenden Schutzwirkungen des Waldes müssen von der Allgemeinheit abgegolten werden.
- Eine erfolgreiche Schutzwaldpflege erfordert eine angepasste Walderschließung, die im notwendigen Ausmaß umzusetzen ist.
Maßnahmen
- Auf die Erhaltung des Produktionsfaktors Boden und die speziellen Standortsbedingungen ist bei der Schutzwaldbewirtschaftung besondere Rücksicht zu nehmen.
- Kurze Verjüngungszeiträume, geeignete Baumartenzusammensetzungen, Einsatz der richtigen und geeigneten Herkünfte und lange stabile Phasen des Waldaufbaus sind durch stabilitätsorientierte regelmäßige Bewirtschaftung zu erreichen.
- Forcierung von integralen flächenwirtschaftlichen Projekten zur Sicherung der umfassenden Schutzwirkungen alpiner oder gefährdeter Lebensräume
- Bedarfsanalyse der Erschließungsnotwendigkeiten zur Erhaltung einer optimalen Sicherung vor Naturgefahren
- Für den Schutzwald tragbare Wilddichten sind durch gebietsbezogene Raumplanung, zielorientierte Abschussplanung, Schaffung von Ruhezonen und eine angepasste jagdliche Bewirtschaftung sicherzustellen.
- Erarbeitung von Konzepten für die touristische Lenkung in Problemgebieten und deren Kennzeichnung im Gelände
- Sensibilisierung und Qualifizierung der Waldbewirtschafter zum Thema Schutzwald durch Beratungs- und Schulungsmaßnahmen
- Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit über die Leistungen der Wälder und der Schutzwaldbewirtschaftung durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
Forderungen an Politik und Gesellschaft
- Naturschutzbestimmungen haben die Schutzfunktion des Waldes zu berücksichtigen.
- rasche Abwicklung von Schutzwaldprojekten durch konzentrierte Verfahren von fachlich zuständigen Behörden
- Sicherstellung ausreichender Ressourcen, rechtlicher und jagdlicher Möglichkeiten für die Umsetzung flächenwirtschaftlicher Projekte
- Die Förderung der Bewirtschaftung des Schutzwaldes im Rahmen der Ländlichen Entwicklung 2014-2020 ist sicherzustellen und ausreichend zu budgetieren.
- Aufrechterhaltung der Leistungen der Wildbach- und Lawinenverbauung im derzeitigen Umfang
- Fortführung der Steirischen Schutzwaldplattform und Ausweisung von Schutzwaldpartnergemeinden.
