Wir gestalten Lebensraum für das Wild

Strategische Ziele

 

  • Die Grundbesitzer engagieren sich verstärkt in Gremien und Institutionen der Steirischen Landesjägerschaft.
  • Die Grundbesitzer werden in Entscheidungen, die das Jagdausübungsrecht betreffen, eingebunden.
  • Die Auswirkungen des Wildeinflusses im Wald sollen Grundeigentümern und Jägern verstärkt ins Bewusstsein gerufen werden. 
  • Standorttaugliche Baumarten müssen sich natürlich verjüngen und entwickeln können. 
  • Die Wildstände sollen sich am Verjüngungszustand des Waldes orientieren, wobei den Waldbesitzern ein angemessener Handlungsspielraum zusteht.
  • In Objektschutzwäldern soll bei Bedarf die Jagdbewirtschaftung in einem vorgegebenen Rahmen bis zur Erreichung eines definierten Verjüngungszieles kontrolliert umgesetzt werden.

 

Maßnahmen

 

  • Bewusstseinsbildung bei den Waldbesitzern zur Implementierung eines betrieblichen Wildeinflussmonitorings
  • stärkere Beteiligung an der Jagdausübung durch Waldeigentümer
  • Bildung von freiwilligen großräumigen Wildbewirtschaftungsgemeinschaften
  • Umsetzung eines äsungs- und deckungsreichen Waldbaus
  • zeitliche und räumliche Abstimmung angepasster, effizienter Forst- und Jagdtechniken zur erfolgreichen Abschusserfüllung
  • gemeinsames und öffentliches Auftreten von Forstwirtschaft, Jagd- und Landwirtschaft und periodische Abstimmung zwischen Interessensvertretung und Jägerschaft.
  • bedarfsorientierte räumliche und zeitliche Tourismuslenkung in Waldgebieten
  • wildgerechte Fütterung ausschließlich in der Notzeit
  • Intensivierung der Maßahmen in Bezug auf Wildschadensprävention unter Einbeziehung der Jagdausübungsberechtigten

 

Forderungen an Politik und Gesellschaft

 

  • Fertigstellung der wildökologischen Raumplanung für die Steiermark
  • allgemeine Anerkennung des Wildeinflussmonitorings als objektives Beurteilungs- und Planungsinstrument 
  • Umsetzung eines bundeseinheitlichen Jagdgesetzes und einer einheitlichen Jägerausbildung 
  • gesetzlich festgelegte Ruhezonen für das Wild
  • kontinuierliche Aus- und Weiterbildung für leitende Funktionen innerhalb der Jägerschaft
  • verstärkte Möglichkeit der Einflussnahme von Grundbesitzern auf das Jagdausübungsrecht
  • Einbindung der Forstbehörde in die Abschussplanung
  • Beibehaltung des Fütterungs- und Kirrverbotes bei Wildschweinen