Wir gestalten Lebensraum für das Wild
Strategische Ziele
- Die Grundbesitzer engagieren sich verstärkt in Gremien und Institutionen der Steirischen Landesjägerschaft.
- Die Grundbesitzer werden in Entscheidungen, die das Jagdausübungsrecht betreffen, eingebunden.
- Die Auswirkungen des Wildeinflusses im Wald sollen Grundeigentümern und Jägern verstärkt ins Bewusstsein gerufen werden.
- Standorttaugliche Baumarten müssen sich natürlich verjüngen und entwickeln können.
- Die Wildstände sollen sich am Verjüngungszustand des Waldes orientieren, wobei den Waldbesitzern ein angemessener Handlungsspielraum zusteht.
- In Objektschutzwäldern soll bei Bedarf die Jagdbewirtschaftung in einem vorgegebenen Rahmen bis zur Erreichung eines definierten Verjüngungszieles kontrolliert umgesetzt werden.
Maßnahmen
- Bewusstseinsbildung bei den Waldbesitzern zur Implementierung eines betrieblichen Wildeinflussmonitorings
- stärkere Beteiligung an der Jagdausübung durch Waldeigentümer
- Bildung von freiwilligen großräumigen Wildbewirtschaftungsgemeinschaften
- Umsetzung eines äsungs- und deckungsreichen Waldbaus
- zeitliche und räumliche Abstimmung angepasster, effizienter Forst- und Jagdtechniken zur erfolgreichen Abschusserfüllung
- gemeinsames und öffentliches Auftreten von Forstwirtschaft, Jagd- und Landwirtschaft und periodische Abstimmung zwischen Interessensvertretung und Jägerschaft.
- bedarfsorientierte räumliche und zeitliche Tourismuslenkung in Waldgebieten
- wildgerechte Fütterung ausschließlich in der Notzeit
- Intensivierung der Maßahmen in Bezug auf Wildschadensprävention unter Einbeziehung der Jagdausübungsberechtigten
Forderungen an Politik und Gesellschaft
- Fertigstellung der wildökologischen Raumplanung für die Steiermark
- allgemeine Anerkennung des Wildeinflussmonitorings als objektives Beurteilungs- und Planungsinstrument
- Umsetzung eines bundeseinheitlichen Jagdgesetzes und einer einheitlichen Jägerausbildung
- gesetzlich festgelegte Ruhezonen für das Wild
- kontinuierliche Aus- und Weiterbildung für leitende Funktionen innerhalb der Jägerschaft
- verstärkte Möglichkeit der Einflussnahme von Grundbesitzern auf das Jagdausübungsrecht
- Einbindung der Forstbehörde in die Abschussplanung
- Beibehaltung des Fütterungs- und Kirrverbotes bei Wildschweinen
